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Qualifizierung nach §132, 132a SGB V – LG1&2 (Online-Kurs)

Qualifizierung nach §132, 132a SGB V –  Erlangung der Berechtigung zur Ausführung von Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1 und 2
Dauer Theorie: individuell, ca. 200 Unterrichtseinheiten;
Zusätzlich ist ein anschließendes dreimonatiges Praktikum in Vollzeit in der Pflege Pflicht, das Sie selbst organisieren müssen.
Starttermin(e) individuell, da Online-Selbstlernkurs
Beschreibung Ziel dieser Weiterbildung ist es, Menschen mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im pflegerischen Bereich, aber ohne therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss zu befähigen, Tätigkeiten der Behandlungspflege durchzuführen.

Die Weiterbildung gliedert sich dabei in 3 umfassende Kapitel

· M1: Behandlungsstufe LG 1
• Blutdruckmessung
• Blutzuckermessung
• Inhalation
• Injektion s.c.
• Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
• Auflegen von Kälteträgern
• Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
• Medikamentengabe
• Augentropfen
• Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

· M2: Behandlungsstufe LG 2
• Versorgung von bis zu zwei Dekubiti des Grades 2
• Verabreichung Klistiere / Klysma
• Flüssigkeitsbilanzierung
• Suprapubische Katheter (SPK)-Versorgung
• Medizinische Einreibung
• Dermatologische Bäder
• Versorgung perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)

· M3: Allgemeines Pflegewissen
• Kommunikation mit und Beratung von Angehörigen
• Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen
• Hygiene
• Notfälle

Kosten 1.366,00 € / Teilnehmer*in. Ratenzahlung / Förderung möglich.
Zielgruppe Dieses Angebot richtet sich an Menschen ohne dreijähriges Pflegeexamen, die sich weiterqualifizieren möchten. Sie sollten über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (Vollzeit) als Helfer*in im Pflegebereich verfügen.

Autorin: Sonja Röken – veröffentlicht am 29.06.2021 – letzte Änderung: 22.05.2023