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Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die (teil-)stationäre Jugendhilfe gem. SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. SGB IX“

PädQ 05: Starttermin 19.11.2026

Qualifizierte Mitarbeitende sind ein entscheidender Faktor für die Betreuung und Begleitung junger Menschen in der stationären Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Die praxisintegrierte Qualifizierungsmaßnahme „Quereinstieg in die (teil-)stationäre Jugendhilfe gemäß SGB VIII und Eingliederungshilfe gemäß SGB IX“ ermöglicht Betreuungskräften der Kategorie A+, ihre fachlichen Kompetenzen gezielt auszubauen und sich für den Einsatz in diesen Arbeitsfeldern zu qualifizieren.

Die berufsbegleitende Weiterbildung verbindet theoretische Grundlagen mit der praktischen Arbeit in den Einrichtungen und vermittelt handlungsrelevantes Wissen zu den rechtlichen, pädagogischen und professionellen Anforderungen der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Durch das Blended-Learning-Konzept lässt sich die Qualifizierung flexibel mit den Anforderungen des Berufsalltags vereinbaren.


Aufbau und Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung umfasst sechs Module, die inhaltlich aufeinander aufbauen, jedoch auch unabhängig voneinander buchbar sind. Ein Einstieg ist in jedem Modul möglich.

Modulübersicht:

  • M1 Teil- und stationäre Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe für Minderjährige
  • M2 Rechtliche Grundlagen
  • M3 Adressatenbezogenes Wissen und Kontextwissen
  • M4 Professionelles Handeln
  • M5 Schutz von Minderjährigen in (teil-)stationären Einrichtungen und in der Eingliederungshilfe
  • M6 Reflexion

Zielgruppe und Abschlussziel

Das Angebot richtet sich an Mitarbeitende und Betreuungskräfte der Kategorie A+ in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe gemäß SGB VIII sowie der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX.


Organisation und Rahmenbedingungen

  • Kosten: 2.995 € pro Teilnehmer:in

  • Für die Teilnahme wird ein Laptop, PC oder Tablet mit Tastatur empfohlen.

  • Einstiegstermine auf Anfrage.

 

Autoren: Sonja Gingter & Boris Stropnik, erstellt am 19.07.2024, letzte Änderung am 05.08.26