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Ausbildung zur Familienpflegerin / zum Familienpfleger

Der Beruf der Familienpflegerin / des Familienpflegers ermöglicht eine breite Fachkompetenz.

Neben den Bereichen Hauswirtschaft, Ernährung und Haushaltsführung gehört die Säuglings-, Kranken- und Altenpflege zu ihren Kernkompetenzen. Darüber hinaus lernen Sie die professionelle pädagogische und psychologische Begleitung von Menschen in besonderen Lebenslagen, sowie die Betreuung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten.

Neben Exkursionen, die an aktuellen Themen orientiert sind, bieten wir Projektarbeit an, um insbesondere das Lernen durch eigene Erfahrung zu ermöglichen, aber auch um das fächerübergreifende Lernen und Denken zu erweitern. Die Kombination von Theorie- und Praxisblöcken ermöglicht Ihnen, gelerntes Wissen sofort in der Praxis auszuprobieren und fördert so die Verinnerlichung der behandelten Thematiken.

Aufgaben im Einzelnen

  • Pädagogischer Bereich
  • Unterstützung der Familien in besonderen Lebenssituationen
  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
  • Sicherstellung von Kindergarten und Schulbesuchen
  • Hilfestellung bei Schulaufgaben
  • altersgerechte Beschäftigung der Kinder
  • Pflegerischer Bereich
  • Säuglingspflege und Wöchnerinnenpflege
  • Pflege erkrankter Familienmitglieder
  • Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Familien
  • Hauswirtschaftlicher Bereich
  • Planung und Führung des Haushaltes
  • Einkauf
  • Nahrungszubereitung
  • Haushaltspflege, Wäschepflege
  • Sozialer Bereich
  • Informationen über soziale Einrichtungen
  • Vermittlung zu Beratungsdiensten
  • Unterstützung der Eltern bei der Alltagsbewältigung

Wo arbeiten Sie als Familienpflegerin/Familienpfleger?

Absolventen können in allen Berufsfeldern tätig sein, in denen Menschen Pflege, Betreuung und Assistenz benötigen.

Einige Beispiele für die Tätigkeit

  • Sozialstationen oder Verbänden mit Familienpflegediensten
  • Ambulante soziale Dienste (Familienpflegedienste und Sozialstationen mit Familienbetreuung)
  • Altenheime, Seniorenresidenzen, Behindertenwohnheime
  • Tagesstätten für alte Menschen oder Behinderte
  • Privathaushalte
  • Kinderheime, Förderschulen, offene Ganztagsschulen
  • betreute Wohngruppen
  • Trainingswohngruppen
  • Rehabilitationszentren
  • Sozialpädagogische Familienhilfe

Vor dem Hintergrund Ihrer breit gefächerten Fähigkeiten und Kenntnisse im pädagogischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich sind die Familienpflegerin/der Familienpfleger vielfältig einsetzbar.

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Sie ist unterteilt in zwei Jahre schulische Ausbildung und ein sich anschließendes Anerkennungsjahr.

Nach Abschluss erhalten Sie die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Köln.

Zugangsvoraussetzungen sind die Vollendung des 17. Lebensjahres und der Hauptschulabschluss 10A bzw. ein entsprechender Bildungsstand.

Beginn Heinsberg: jeweils im September eines laufenden Jahres

 

Autor: Boris Stropnik – erstellt am 01.09.2019 – letzte Änderung am 10.01.2023