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Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann wird durch das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) geregelt. Das ist ein Berufszulassungsgesetz, das im Kern den Schutz der Berufsbezeichnung reguliert (§ 1).

Es setzt die Berufeanerkennungsrichtlinie der EU (2005/36/EU in der Fassung von 2013/55/EU) um und sichert dadurch, dass alle Absolvent/innen mit dem generalistischen Berufsabschluss innerhalb der EU einen Rechtsanspruch darauf haben, den Abschluss automatisch anerkannt zu bekommen.

Neu im Gesetz ist, dass vorbehaltene Tätigkeiten definiert werden, also Tätigkeiten, die nur Menschen mit einer Ausbildung nach dem PflBG ausführen dürfen.

Das Gesetz benennt die vorbehaltenen Tätigkeiten mit:

  • Erhebung, Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege nach §2 PflBG

Vorgesehen ist eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung mit einer möglichen einjährigen „Vertiefung“ in den Bereichen Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Wer die generalistische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Diejenigen, die ihren Schwerpunkt im dritten Ausbildungsjahr in der Pflege alter Menschen oder in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen wählen, schließen ihre Ausbildung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in ab.

Die neuen Berufsbezeichnungen lauten Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Diese Berufsbezeichnung dürfen nur die Absolvent/innen der generalistischen Ausbildung (mit Vertiefung) führen.

Es gibt allerdings für die beiden Sonderfälle im neuen Gesetz auch die Berufsbezeichnungen Altenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (§ 60/61).

Abschluss beim Institut für Pflege und Soziales gGmbH

Um auch in Zukunft die Bedarfe unserer langjährigen Kooperationspartner bedienen zu können, bietet das Institut für Pflege und Soziales gGmbH sowohl die generalistische Ausbildung mit dem Abschluss zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“, als auch die Vertiefung im Bereich der Pflege alter Menschen mit dem Abschluss „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ an.

Umsetzung

Das Institut für Pflege und Soziales setzt sich umfassend mit dem neuen generalistischen Curriculum auseinander, um auch weiterhin qualifizierte Pflegekräfte für den Gesundheitssektor auszubilden.

Die Generalistik bietet die Möglichkeit, Unterricht neu zu denken, Unterrichts Inhalte zu überarbeiten, neue Kooperationen zu schließen und die bestehenden Kooperationen zu den Trägern der praktischen Ausbildung zu festigen.

Die Schwerpunkte der generalistischen Ausbildung beim Institut für Pflege und Soziales liegen nicht nur auf der geforderten Kompetenzorientierung, sondern auch auf den unterschiedlichen Lernorten sowie den diversen Praxiseinsätzen und dem daraus resultierenden Praxis-Theorie-Transfer.

Ausbildungsstart

01.08.2024 Kursstart Pflegefachmann/Pflegefachfrau Standort Heinsberg

01.09.2024 Kursstart Pflegefachmann/Pflegefachfrau Standort Heinsberg

01.09.2024 Kursstart Pflegefachmann/Pflegefachfrau Standort Bergheim

01.10.2024 Kursstart Pflegefachmann/Pflegefachfrau Standort Heinsberg

Bewerbungen werden gerne postalisch oder per Mail (PDFs) angenommen!

 

Autor: Sandra Linssen – erstellt am 01.09.2019 – letzte Änderung am 10.01.2024